Ballstädt Prozess - wieder nur Bewährung für Nazis!

Wieder einmal drückt die Justiz das rechte Auge zu, wieder einmal werden Opfer rechtsextremistischer Gewalt im Stich gelassen. Das heutige Urteil des Thüringer Landesgerichts zeigt in aller Deutlichkeit das Ausmaß des Problems: Bewährungsstrafen für alle Angeklagten trotz Einträgen im Zentralregister. Laut Richterin Rathmacher könne man sich aber dennoch glücklich schätzen, anstatt den unumstritten rückradlosen Deal zu kritisieren. Dieser brachte ein beinahe unbrauchbares Geständnis der Angeklagten hervor, jedoch hätte es ohne ihn gar keine Verurteilung aufgrund mangelnder Beweise gegeben - heiligt der Zweck also doch die Mittel? Die Absurdität dieser Prozessführung und das Verhalten der Staatsanwaltschaft komplettieren das Bild einer rechtsseitig erblindeten Justitia. 

Wie am Ende dieses Prozesses ein Urteil gesprochen werden kann, dass die Opfer verhöhnt, indem es "Rache" als Motiv für die Tat unterstellt, entbehrt jeglicher Moral.

Für alle, die bisher nicht ganz verstanden haben, worum es im Ballstädt Prozess ging und warum dieses Urteil für die Betroffenen so vernichtend ist: Hier der Hintergrund dieses absurden (Un)Rechtsverfahrens. 

In der Nacht vom 8. auf den 9. Februar im Jahr 2014 haben mehrere Nazis eine Kirmesveranstaltung in Ballstädt überfallen. Der Saal war nach dem Angriff schwer verwüstet und voller Blut der mehr als 10 schwerverletzten Opfer. Viele von ihnen sind bis heute traumatisiert und leiden unter den Folgen des Überfalls. Einige von ihnen treten als Nebenkläger:innen im Ballstädt-Prozess gegen die Nazis auf. 

Aber warum wird erst jetzt - am 12.07.2021 - ein Urteil gesprochen, wenn der Überfall sich bereits 2014 ereignet hat? 

Das Chaos um den Ballstädt-Prozess beginnt schon vor dem ersten Verhandlungstag: Das Landesamt für Verfassungsschutz gab demnach bekannt, dass der bekannte rechtsextreme Thomas Wagner sich wohl zum Tatzeitpunkt in Ballstädt aufhielt - und tatsächlich gehört nicht nur der Nazi-Musiker zu den Angeklagten, sondern auch eine ganze Reihe weiterer Mitglieder aus der rechten Szene. Die politische Motivation hinter dem Angriff lässt sich nicht mehr von der Hand weisen - und trotzdem gelingt es dem Thüringer Landesgericht im ersten Verfahren nicht den Täter:innen den rechtsextremen Hintergrund der Tat nachzuweisen. Laut dem damaligen Verfahrensrichter war die rechte Einstellung der Angeklagten durch ihre Aussagen erkennbar, allerdings fehlten die nötigen Beweise für eine härtere Verurteilung. 

Das Urteil damals lautet trotzdem langjährige Haftstrafen und vier Freisprüche für die Angeklagten. 

Die Verteidigung - in der rechten Szene ebenfalls bekannte Anwälte - ging vor dem Bundesgerichtshof in Revision. Ihr Vorwurf lautete, dass das Urteil aufgrund eines Formfehlers nicht gültig sei und das Verfahren neu aufgerolt werden musste. 

Genau das ist dieses Jahr geschehen - mit deutlicher Verzögerung. Das ursprüngliche Verfahren endete 2017, während das Revisionsverfahren erst dieses Jahr stattfand. 

Die überlange Verfahrensdauer wirkt sich strafmildernd für die Angeklagten aus - ein Umstand, auf den die Anwälte der Nazis ebenfalls setzen konnten.

Die Verteidigerriege alleine ist zudem fast genauso problematisch wie die Nazis auf der Anklagebank: Darunter der Ex-NPD-Anwalt Dirk Waldschmidt, der zuvor Stefan E. (den Mörder von Walter Lübcke) in dessen Prozess vertrat und derzeit selbst in U-Haft sitzt sowie gleich drei ehemalige Anwälte von Ralf Wohlleben (NSU). 

Das unfassbare erfolgt direkt zu Beginn des Revisionsverfahrens: Das Gericht bietet den Angeklagten massive Strafmilderung gegen umfassende Geständnisse an. Täter wie Thomas Wagner würden damit womöglich gar keine Strafe mehr befürchten müssen. 

Ein Schlag ins Gesicht für die Nebenkläger:innen und weiteren Opfer von Ballstädt. 

Sie kritisieren den Vorschlag des Gerichtes massiv - ohne Auswirkungen. "Geständnisse" wie: "Ich war nach der Feier in Suhl so besoffen, dass ich danach [in Ballstädt] einen Filmrisse hatte." wurden vom Gericht anerkannt und die Deals damit als erfüllt angesehen. 

Und das trotz zahlreicher Zeugenaussagen, die den "Geständnissen" der Angeklagten widersprechen sowie dem Nachweis des LAK, dass der Angeklagte David S. zur Tatzeit keinesfalls so viel getrunken hatte, um danach einen Filmriss haben zu können. 

Richterin Rathmacher interessiert dies allerdings wenig. Laut ihrer Aussage fühlt sich das Gericht an die Deals gebunden. 

Nicht nur die Deals sind problematisch. Das gesamte Verfahren erscheint von Anfang an zugunsten der Nazis zu verlaufen. Zeugen können sich plötzlich an nichts mehr erinnern, falsche Zeugen werden vorgeladen und der Überfalls wird als "Racheakt" für eine eingeworfene Fensterscheibe dargestellt - dabei wurde bereits im ersten Verfahren festgestellt, dass das kaputte Fenster nichts - gar nichts - mit dem Überfalls in Ballstädt zu tun hatte. Stattdessen handelte es sich um einen "spontanen", brutalen Überfall von 8-10 Nazis, die ursprünglich ein paar Zecken in Gotha verprügeln wollte und, nachdem sie dort nicht fündig geworden sind, die Kirmesgesellschaft in Ballstädt überfallen haben. Ein mitgeschnittenes Gespräch des Landesamtes für Verfassungsschutz bietet dafür den Beweis. 

Trotzdem erscheint Richterin Rathmacher kein politisches Motiv der Angeklagten zu erkennen und auch die Haftstrafen können dem Gericht nach auf Bewährung laufen - das ist nur möglich, wenn laut §56 StGB keine Gefahr besteht, dass die Person weitere Straftaten begeht. 

Schwer zu glauben bei den 24 Registereinträgen von Thomas W. und 20 Einträgen von Markus R., der einen Tag nach Ballstädt mutmaßblich beim Rudolf-Heß-Marsch in Berlin Polizist:innen angegriffen hat. 

Die Nebenklage reagiert mit Befangenheitsanträgege, die beide abgelehnt werden. Stattdessen wird ihnen ihre Machtlosigkeit in dem Prozess immer wieder vor Augen gehalten. 

Trotz der Solikundgebungen vor Ort, der Petition "Kein Deals mit Nazis!" von Omas gegen Rechts und zahlreichen Solidaritätsbekundgebungen für die Opfer - die rechtsextremen Täter:innen fühlen sich bestätigt und sicher, dass sie keine ernstzunehmenden Konsequenzen fürchten müssen.

Leider zurecht. Am 5. Juli gibt die Nebenklage in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie kein Plädoyer halten wird und begründet dies mit dem Umgang des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft mit dem Verfahren. 

"Dieser Prozess war ein abgekatertes Spiel, das nur gespielt werden konnte, da Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung wussten, dass die betroffenen Nebenkläger keine rechtliche Möglichkeit haben würden, diesen Deal anzugreifen oder das Urteil im Nachhinein anzugreifen. "

Des Weiteren heißt es: "Dieses Verfahren stärkt die Thüringer Naziszene, denn es ist offensichtlich, dass selbst schwertse Gewalttaten in Bewährungsstrafen enden. [...] es ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich tagtäglich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus engagieren. Es verdeutlich nämlich, wer von Nazis angegriffen wird, kann auf den Schutz des Staates und seiner Behörden nicht zählen." 

Ein Ausspruch, der sich heute bewahrheitet hat. Alle Angeklagten wurden heute auf Bewährung mit Sozialstunden oder Geldstrafen freigelassen. 

Wir sind fassungslos angesichts solcher Toleranz von rechter Gewalt und stehen nach wie vor solidarisch zu den Betroffenen. Thüringen ist - mal wieder - auf dem rechten Auge blind. Die Täter:innen kommen trotz widersprüchlicher Aussagen und Beweise mit milden Strafen davon. Keine Spur von Gerechtigkeit für die Opfer des Überfalls - dafür ein weiterer Sieg für die Thüringer Naziszene.