Kennzeichnungspflicht für Polizisten und Polizistinnen

Vielfach wurden in den vergangenen Jahren über Fälle von Polizeigewalt berichtet. Ob auf Anti-Nazi-Demos, im Rahmen des CASTOR-Transportes, auf den Gegenkundgebungen zu Stuttgart 21, bei Flüchtlingsprotesten oder Recht auf Stadt-Initiativen. Auf Demonstrationen sind einzelne Polizist*innen aufgrund der Schutzkleidung und mangels Kennzeichnung schwer zu identifizieren. So kommt es, dass viele Fälle von Polizeigewalt zwar dokumentiert sind und mit Videos, Fotos und Zeugenaussagen belegt werden können, deutschlandweit aber 95% aller eingeleiteten Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden. Grund dafür ist, dass die mangelnde Kennzeichnung der Polizist*innen es beinahe unmnöglich macht, Gewalttaten, welche von ihnen ausgehen bestimmten Personen zuzuordnen. Das macht es für Betroffene von Polizeigewalt schwer Tatverdächtige zu benennen und der Staatsanwaltschaft es einfach, die Anzeigen oder Strafanzeigen auf Grund mangelnder Beweise und eines nicht hinreichenden Tatverdachts einzustellen oder fallen zu lassen.

 

Kommt es in seltenen Fällen trotzdem zu Gerichtsverhandlungen, sind ausreichend Beweise erforderlich, anhand derer sich das Gericht die notwendige Überzeugung von der Täterschaft des beschuldigten Amtsträgers verschaffen können soll. In 30% der Fälle scheitern Anklagen bereits daran. Erschwerend kommt hinzu, dass die Ermittlungen in Strafverfahren von der Polizei selbstständig durchgeführt werden. Da innerhalb des Polizeiorgans ein starker Corps-Geist vorhanden ist, decken sich Polizist*innen bei Ermittlungen gegenseitig und verunmöglichen somit das Sammeln von Beweisen und letztendlich ein faires Verfahren.

 

In der Polizei manifestiert sich das staatliche Gewaltmonopol ganz praktisch: Es ist ihr spezifischer Auftrag, im Wortsinne handgreiflich zu werden, wenn die Bürger*innen sich den allgemeinen Gesetzen nicht freiwillig fügen. Die Polizei in vorderster Front, gestützt auf das Gesetz, begleitet und unterstützt von den anderen Instanzen des Strafverfolgungssystems, soll die bestehende Ordnung aufrechterhalten. Doch wie kann sichergestellt werden, dass diejenigen, die den Gesetzen Geltung verschaffen sollen, sich auch selbst an Recht und Gesetz halten, wenn sie in keinster Weise identifizierbar sind? Hier muss eine qualitative Abgrenzung zu Diktaturen und anderen Formen von Willkürherrschaft bestehen, um die staatlichen Organe selbst an die Einhaltung des Rechts zu binden. Die Forderungen der Linksjugend Thüringen ['solid] nach unabhängigen Beschwerdestellen und der Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen könnten ihren Beitrag dazu leisten.